ÇORLU INDUSTRIE UND HANDELSKAMMER

TR EN
ÇORLU IHK

ÇORLU Industrie und Handelskammer

Die Çorlu Industrie- und Handelskammer ist eine der Pionierkammern der Türkei. In den offiziellen Dokumenten der Provinz Edirne steht, dass es in Çorlu seit 1870 eine Landwirtschaftskammer gab. In den Dokumenten aus dem Jahr 1891 wird sein Name als Kammer für Landwirtschaft, Handel und Handwerk erwähnt. In den ersten Jahren der Republik führte sie ihre Tätigkeit als Industrie- und Handelskammer aus. Nach einer Pause wurde die Kammer 1958 wieder gegründet. Die Anzahl der Mitglieder der Çorlu Industrie- und Handelskammer, die eine wichtige Rolle in der Wirtschaft von Çorlu spielt, steigt direkt proportional mit der Entwicklung von Çorlu.

DIE VERSAMMLUNG

Assembly ist das höchste Entscheidungsorgan der Kammer und besteht aus zwei Personen, die die Berufsausschüsse untereinander in geheimer Abstimmung wählen. Innerhalb von fünf Tagen nach der Wahl treffen sich Berufskomitees und wählen die Reservisten und wirklichen Mitglieder der Versammlung. Wahlen werden mit geheimer Abstimmung unter Aufsicht des Urteils durchgeführt. Die Ergebnisse der Wahl werden vom Präsidenten der Wahlkommission der Stadt an die TOBB und das dazugehörige Ministerium geschickt.

DIE TAFEL
Der Vorstand ist das höchste Vollzugsorgan der Kammer. Es wird von 5 Personen gebildet, die unter den Mitgliedern der Versammlung gewählt werden. Auch Reservemitglieder werden gewählt. Die Versammlung kommt innerhalb der 7 Tage nach der Wahl zusammen und wählt die wirklichen und reservierten Mitglieder des Vorstandes. Dann wählt der Vorstand den Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und ein Buchhaltermitglied für die Dauer von zwei Jahren. Wenn eines der Vorstandsmitglieder ausscheidet, kommt eines der Reservemitglieder, die während der Wahlen mehr Stimmen erhalten haben. Alle Informationen über Änderungen des Vorstands werden an die TOBB und das zugehörige Ministerium geschickt. Der Vorstand macht die Arbeitsteilung in der ersten Sitzung.

GENERALSEKRETARIAT
Jede Kammer hat einen Generalsekretär, der für die Verwaltungseinheiten der Kammer verantwortlich ist und während der Sitzungen der Versammlung und des Vorstandes ein Stimmrecht hat. Wenn die Einwohnerzahl der Stadt mehr als hunderttausend beträgt, kann die Anzahl der Sekretäre mehr als eins betragen. Der Generalsekretär wird von der Versammlung mit der Empfehlung des Vorstandes ernannt. Der Generalsekretär ist der Chef des Kammerpersonals.